Zwei südafrikanische Besatzungsmitglieder einer in Monaco festgemachten Yacht bleiben nach einer Schlägerei in der Nähe von Port Hercule in Untersuchungshaft, wie Monaco-Matin zuerst berichtete. Die beiden Männer im Alter von 27 und 28 Jahren erschienen am Freitag vor dem Strafgerichtshof von Monaco zu einer Anhörung in flagranti, bei der sie zusätzliche Zeit für die Vorbereitung ihrer Verteidigung beantragten. Vertreten durch ihre Anwältin, Sarah Caminiti-Rolland, plädierten sie für die Verzögerung, um die Umstände der Auseinandersetzung besser erforschen zu können.

Die Auseinandersetzung, die sich gegen 00:30 Uhr in der Nähe eines örtlichen Nachtclubs ereignete, führte zu einer 15-tägigen vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Opfers. Mit gesenktem Kopf wurden die beiden Angeklagten von Gefängnisbeamten der Justizvollzugsanstalt Monaco in den Gerichtssaal geführt. Beide Männer sind wegen Gewalttaten angeklagt, die sie unter Alkoholeinfluss begangen haben.

Während der Anhörung beantragte ihre Anwältin, Frau Caminiti-Rolland, eine Vertagung mit der Begründung, dass weitere Ermittlungen notwendig seien. "Diese Entscheidung wird dazu führen, dass sie in Untersuchungshaft bleiben, und sie sind sich dessen voll bewusst", erklärte sie. Sie beantragte außerdem die Anhörung weiterer Zeugen, darunter Personen, die während des Vorfalls bei ihren Mandanten waren, sowie Mitarbeiter der Lokale La Rascasse und Brasserie. Darüber hinaus forderte sie die Überprüfung der Videoüberwachungsaufnahmen ab 21:00 Uhr, um das Verhalten aller Beteiligten zu klären. "Wir behalten uns das Recht vor, eine Klage gegen die Zivilpartei einzureichen, die die ersten Schläge ausgeteilt hat", fügte sie hinzu.

Frau Caminiti-Rolland beantragte außerdem, dass ihre Mandanten, die nicht vorbestraft sind und sich in der Vergangenheit vorbildlich verhalten haben, für die Dauer des Prozesses unter richterlicher Aufsicht freigelassen werden. Sie schlug vor, dass sie ihre Pässe als Bedingung für ihre Freilassung abgeben, um ihre Zusammenarbeit mit dem Gericht zu unterstreichen.

Die Staatsanwaltschaft unter Leitung des stellvertretenden Staatsanwalts Julien Pronier lehnte den Antrag jedoch ab, da sie befürchtete, dass die Angeklagten die Gelegenheit nutzen könnten, um sich der Justiz zu entziehen. "Dies ist ein klarer Fall, bei dem es keine Diskrepanzen zwischen den Aussagen des Opfers und der Angeklagten gibt", argumentierte er. "Der Vorfall wurde mit der Kamera aufgezeichnet, und ich hatte die Absicht, auch die Fehler des Opfers zu berücksichtigen".

Nach eingehender Beratung beschloss das Gericht, die beiden Männer in Untersuchungshaft zu nehmen und begründete dies mit der "fehlenden Garantie einer Vertretung, der Gefahr einer erneuten Straftat" und der Notwendigkeit, "jeglichen Druck auf das Opfer und die Zeugen zu vermeiden". Das Gericht lehnte auch den Antrag der Verteidigung auf weitere Ermittlungen ab, obwohl sie immer noch Zeugen aufrufen kann, um während des Prozesses auszusagen.

Die Verhandlung ist für Mittwoch, den 11. September, um 11.00 Uhr angesetzt.