Die Regierung hat einen Erlass mit Vorschriften für die nächtliche Beleuchtung von Fassaden und Innenräumen erlassen.

Diese müssen bis zum 30. April jede Nacht zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgeschaltet werden, es sei denn, die Geschäfte sind während dieser Zeit geöffnet oder aktiv.

Vorübergehende Ausnahmen können nach dem Ermessen des Staatsministers gewährt werden.

Dieser Schritt ist notwendig, um angesichts der Stromknappheit in Europa infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine und des daraus resultierenden starken Preisanstiegs Energie zu sparen.

Monaco ist praktisch zu 100 % von Stromlieferungen aus Frankreich abhängig.

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